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In
der Schweiz kennen wir 3 verschiedene Vorsorgearten. 1. Säule: Das
ist unsere bekannte und bis jetzt bewährte AHV, die vom Arbeitgeber und
Arbeitnehmer bezahlt wird. Bern,
26.09.2008 - Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2009 an
die Wirtschaftsentwicklung angepasst. Sie werden um 3,2% erhöht. Auch die
im Rahmen der Ergänzungsleistungen anzurechnenden Beträge für den
Lebensbedarf werden angehoben. Gleichzeitig werden auch die Grenzbeträge
in der beruflichen Vorsorge angepasst, die u.a. der Festlegung des
koordinierten Lohnes dienen. Zudem hat der Bundesrat die Beträge für die
Erwerbsersatz- und die Mutterschaftsentschädigung angepasst. AHV-Rente: Frage: In der Bundesverfassung steht, dass die AHV das Existenzminimum sichern soll. Frauen erhalten ab Alter 64 und Männer ab Alter 65 eine ordentliche Rente aus der AHV. Die Höhe der AHV-Rente ist nach oben und unten begrenzt. Die Maximalrente pro Jahr (CHF Fr. 28'080.-) ist doppelt so hoch wie die Minimalrente (CHF 14'040.-). In der Schweiz erhält knapp die Hälfte aller Rentenbezüger die AHV-Maximalrente. Die
Höhe der AHV-Rente hängt erstens von der Anzahl Beitragsjahre und
zweitens vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen ab, das man
während dieser Zeit erzielt hat. Bezüglich der Beitragsdauer gibt es ein
Skalensystem, das von Skala 1 (ein Beitragsjahr) bis zu Skala 44 (maximale
Anzahl Beitragsjahre) reicht. Eine
Vollrente –
entspricht Rentenskala 44 – erhält nur, wer seit dem 20. Altersjahr bis
zum ordentlichen Rentenalter jedes Jahr AHV-Beiträge bezahlt hat, also
keine Beitragslücken aufweist. Andernfalls gibt es nur eine Teilrente
(Rentenskalen 1 bis 43). Jede dieser Skalen weist verschiedene Rentenhöhen
auf, wobei es jeweils eine Minimal- und eine Maximalrente gibt. Anspruch auf die jeweilige Maximalrente haben Rentenbezüger erst ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 84'240 und mehr (Stand 2013). Wer über ein solches verfügt und keine Beitragslücken aufweist, hat Anspruch auf die maximale Vollrente von CHF 2'340.- (Einzelpersonen) maximale Vollrente (Ehepaar) CHF 3'510.-. 2. Säule:Das
ist die gesetzlich vorgeschriebene Ergänzung zur AHV, die ebenfalls vom
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt wird. Die
dritte Säule ist eine
freiwillige -
private Vorsorge,
die immer mehr auch von den Behörden propagiert wird, weil man
feststellt, dass die Menschen immer älter werden und dadurch die
gesetzliche Vorsorge in der Regel nicht mehr ausreicht um den gewohnten
Standart nach der Pensionierung aufrecht zu erhalten Bei
der 3. Säule gibt es zwei verschiedene Arten der privaten Vorsorge: Vorsorge
3a: Die
Säule 3a ist die im 1976 eingeführte
gebundene
Vorsorge.
Die gebundene Vorsorge hat den Vorteil, dass erwerbstätige
Leute
mit 2. Säule die einbezahlten Beiträge bis zu einem
Höchstabzug von maximal
CHF
6’365.- / (CHF
6’566.- ab 2009)
/ (CHF
6’682.- ab 2011) /
(CHF
6’739.- ab 2013)an den Steuern abziehen können.
=
ca. CHF 1’000.- und mehr
weniger Steuerbelastung pro Jahr. Höchstabzug
Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule 20%
vom Einkommen bis maximal CHF 31’824.-
/ (CHF
32’832.- ab 2009)
/ (CHF
33’408.- ab 2011) /
(CHF
33’696.- ab 2013)Die Vorsorge 3a ist in der Regel in
verschiedenen Fonds angelegt und wird so vermehrt. Da die Säule 3a
gebunden ist, kann das gesparte Vermögen frühestens 5 Jahre vor der
Pensionierung ausbezahlt werden. Ausnahmen: Sie
wandern aus, machen sich selbstständig oder kaufen/bauen ein Haus das Sie
selbst bewohnen. Bei der Auszahlung wird ein Kapitalleistungssteuer fällig!
Diese einmalige Steuer verhält sich progressiv
(ansteigend)
das bedeutet, je höher das angesparte Kapital umso höher die Steuer.
Empfehlung: Mehrere 3a Policen. Vorsorge
3b: Die
Säule 3b vereint alle Vermögenswerte, die nicht schon in der 1. und 2. Säule
sowie in der Säule 3a gebunden sind. Sie
möchten auch Vorsorgen, wissen aber nicht wie? Ich berate Sie gerne unverbindlich und kostenlos! |
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